1. Anwendungsbereich und Geltung
Für den Geschäftsverkehr mit Media Solutions GmbH gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch ohne ausdrückliche Erwähnung verbindlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kunden. Abweichungen müssen schriftlich vereinbart werden.
2. Besondere Aufgaben und Pflichten der Kunden
Der Kunde nimmt Verkauf und Lieferung der Produkte an die Endkunden im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten im Namen oder als Vertreter von Media Solutions GmbH aufzutreten und irgendwelche Geschäfte und Verträge für Media Solutions GmbH abzuschliessen.
3. Übergabe der Produkte und Dienstleistungen
3.1. Bestellung
Bestellungen können telefonisch oder elektronisch (per E-Mail oder im Online-Shop) aufgegeben werden. Nachdem der Kunde eine Bestellung bei der Media Solutions GmbH aufgegeben hat, kann der Kunde bei der Media Solutions GmbH eine Auftragsbestätigung verlangen. Auf Unstimmigkeiten in der Auftragsbestätigung hat der Kunden die Media Solutions GmbH unverzüglich hinzuweisen..
Durch die Aufgabe einer Bestellung akzeptiert der Kunde die AGBs (Allgemeinen Geschäfts-bedingungen) der Media Solutions GmbH. Die Annahme und Ausführung von Bestellungen kann von einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung in Höhe des gesamten oder teilweisen Kaufpreises abhängig gemacht werden.
3.2. Lieferung
3.2.1 Lieferadresse und Zustellung
Die bestellten Produkte werden an die Adresse des Kunden geliefert und von diesem oder einer von ihm benannten Drittperson auf dem Lieferschein quittiert. Wenn niemand an der Lieferadresse angetroffen wird, um die Produkte entgegenzunehmen, werden die Produkte nicht abgeliefert und auf Kosten des Kunden wieder mitgenommen. In diesem Fall gerät der Kunde in Annahmeverzug. Wenn der Kunde eine Lieferung ohne persönliche Übergabe und Quittierung wünscht, muss er dies vorab schriftlich an Media Solutions GmbH mitteilen und angeben, wo die Produkte abgelegt werden sollen. Die Media Solutions GmbH übernimmt keine Haftung für Unvollständigkeit, Verlust oder Beschädigung der auf diese Weise gelieferten Produkte.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung sämtliche Informationen anzugeben, die eine korrekte und termingerechte Lieferung ermöglichen. Jegliche Folgekosten, die aufgrund von Unklarheiten in der Bestellung entstehen, müssen vom Kunden getragen werden. Versand und Zustellung erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, auf Rechnung des Kunden.
3.2.2 Teillieferung
Wenn nichts anderes in der Kundenbestellung vermerkt wurde, sind Teillieferungen durch Media Solutions GmbH zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen Media Solutions GmbH zum Lieferaufschub oder allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.
3.2.3 Transportmittel
Media Solutions GmbH wählt die Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer abweichendes, trägt er die Mehrkosten.
3.2.4 Lieferadresse und Zustellung
Die bestellten Produkte werden an die Adresse des Kunden geliefert und von diesem oder einer von ihm benannten Drittperson auf dem Lieferschein quittiert. Wenn niemand an der Lieferadresse angetroffen wird, um die Produkte entgegenzunehmen, werden die Produkte nicht abgeliefert und auf Kosten des Kunden wieder mitgenommen. In diesem Fall gerät der Kunde in Annahmeverzug. Wenn der Kunde eine Lieferung ohne persönliche Übergabe und Quittierung wünscht, muss er dies vorab schriftlich an Media Solutions GmbH mitteilen und angeben, wo die Produkte abgelegt werden sollen. Die Media Solutions GmbH übernimmt keine Haftung für Unvollständigkeit, Verlust oder Beschädigung der auf diese Weise gelieferten Produkte.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung sämtliche Informationen anzugeben, die eine korrekte und termingerechte Lieferung ermöglichen. Jegliche Folgekosten, die aufgrund von Unklarheiten in der Bestellung entstehen, müssen vom Kunden getragen werden. Versand und Zustellung erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, auf Rechnung des Kunden.
3.2.5 Liefertermin und -verzug
Die von Media Solutions GmbH angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller.
Verzögert sich die Lieferung über einen von Media Solutions GmbH ausdrücklich bestätigten Liefertermin hinaus, so hat der Kunde Media Solutions GmbH schriftlich eine Nachfrist von mindestens drei Wochen anzusetzen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist kommt Media Solutions GmbH in Verzug und der Kunde ist berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Dadurch entsteht beim Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz.
Bei Lieferungsverzug oder Unmöglichkeit infolge von Umständen, welche nicht im Einflussbereich von Media Solutions GmbH liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- und Betriebssperre beim Hersteller, Transportproblemen, kriegerischen Ereignissen, usw., ist Media Solutions GmbH berechtigt, ohne Schadenersatzfolge vom Vertrag zurückzutreten.
3.2.6 Annahmeverzug
Während des Zeitraums, in dem der Kunde sich im Annahmeverzug befindet, behält sich Media Solutions GmbH das Recht vor, die zu liefernden oder abzuholenden Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Hierfür kann Media Solutions GmbH eine Spedition oder einen Lagerhalter hinzuziehen. Während dieser Zeit ist der Kunde verpflichtet, Media Solutions GmbH pauschal 1% des Kaufpreises pro Monat als Ersatz für die entstehenden Lagerkosten zu zahlen, jedoch mindestens SFr. 50.-. Sollte der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Annahme oder Abholung der Produkte weiterhin verweigern oder erklären, dass er die Ware nicht annehmen möchte, kann Media Solutions GmbH die Erfüllung des Vertrages ablehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadenersatz kann Media Solutions GmbH zusätzlich zu den Einlagerungskosten entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den tatsächlich entstandenen Schaden vom Kunden fordern.
4. Angebote und Preise
4.1. Allgemein
Alle Angebote sind unverbindlich. Die aktuellen Preise sind im Online-Shop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.
Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von Media Solutions GmbH verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer und ab Lager Media Solutions GmbH. Nebenkosten, z.B. Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Für nicht verrechnete Mehrwertsteuer behalten wir uns das Nachbelastungsrecht vor. Gesetzliche und regulatorische Abgaben (SUISA/SWICO) werden nicht in jedem Fall separat ausgewiesen, sind aber in jedem abgabepflichtigen Produkt enthalten.
4.2. Preisanpassungen
Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch Media Solutions GmbH berechnet. Erhöhen sich die Bezugspreise für Media Solutions GmbH, nachdem der Kunde bei Media Solutions GmbH Produkte bestellt hat, berechtigt dies Media Solutions GmbH, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen.
5. Abnahme und Prüfung (DOA)
5.1. Eingangsprüfung der Lieferung
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Ablieferung oder Abholung zu prüfen. Offene Mängel sind sofort, spätestens jedoch 3 Tage nach Ablieferung bzw. Abholung, zu rügen. Bei Lieferungen mit Transportschäden hat der Kunde zudem umgehend ein Schadenprotokoll aufzunehmen, das er sich vom Spediteur visieren lassen muss.
5.2. Versteckte Mängel
Versteckte Mängel sind sofort nach der Entdeckung zu rügen.
5.3. Form der Mängelrüge
Mängel nach Ziff. 5.1 und 5.2 sind schriftlich zu rügen. Verspätete und nicht schriftlich formulierte Mängelrügen haben die Verwirkung der in Ziff. 5.4 aufgeführten Gewährleistung zur Folge.
5.4. Gewährleistung
Im Gewährleistungsfall ist Media Solutions GmbH nach ihrer Wahl berechtigt:
– gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern,
– den Kaufpreis zurückzuerstatten
– oder unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten.
Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.
6. Übergang von Nutzen und Gefahr
Mit dem Versand bzw. der Abholung der Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über. Nutzen und Gefahr gehen mit der Aufgabe der Produkte zum Versand auf den Kunden über. Sind die Produkte vom Kunden abzuholen, geht Nutzen und Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung der Produkte auf den Kunden über. Wird der Versand auf Begehren des Kunden oder aus sonstigen Gründen, welche Media Solutions GmbH nicht zu vertreten hat, verzögert, geht Nutzen und Gefahr im ursprünglich für den Versand oder die Abholung vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über.
7. Zahlungskonditionen
7.1. Zahlungsfrist und -verzug
Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von Media Solutions GmbH 10 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Konto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Media Solutions GmbH kann einen Verzugszins in Höhe von 5 % geltend machen. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Media Solutions GmbH ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.
7.2. Nachfrist
Werden Kaufpreiszahlungen, wozu auch Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen gehören, auch nach Ablauf einer schriftlich anzusetzenden und angemessenen Nachfrist nicht oder nicht vollständig geleistet, kann Media Solutions GmbH ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten. Media Solutions GmbH kann bei Vertragsrücktritt vom Kunden eine angemessene Entschädigung für Miete und Abnützung der Kaufgegenstände und Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrages entstandenen Schadens verlangen. Anstelle des Vertragsrücktritts kann Media Solutions GmbH auch nach den allgemeinen Verzugsregeln des Obligationenrechts (Art. 107 OR) vorgehen. Media Solutions GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei Erreichung seiner Kreditlimite, alle weiteren Lieferungen ganz oder teilweise auszusetzen, bis die Zahlungsausstände beglichen oder die Kreditlimite wieder hergestellt ist. Die hieraus entstehenden Kosten gehen zulasten des Kunden.
7.3. Sofortige Fälligkeit von Forderungen
Alle Forderungen von Media Solutions GmbH, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder b) auf Verlangen von Media Solutions GmbH nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von Media Solutions GmbH an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder anderen Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, Media Solutions GmbH zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.
7.4. Abtretung von Forderungen
Auf Verlangen von Media Solutions GmbH tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von Media Solutions GmbH gelieferten Produkte zahlungshalber an Media Solutions GmbH ab (Art. 164ff. OR).
Media Solutions GmbH ist berechtigt, Forderungen gegen Kunden an Dritte abzutreten. Media Solutions GmbH ist ferner berechtigt, vom Kunden zu verlangen, dass dieser seine offenen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Produkte gegenüber den Endabnehmer im Umfange des Zahlungsausstandes zahlungshalber Media Solutions GmbH abtritt.
7.5 Verrechnungsausschluss
Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von Media Solutions GmbH zu verrechnen.
7.6. Ansprüche aus Gewährleistungen
Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Media Solutions GmbH behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
7.7. Rückkauf von aktuellen Produkten
Nach Prüfung und Bewilligung durch den Einkauf von Media Solutions GmbH können aktuelle und ungeöffnete Produkte, die häufig verkauft werden und die sich nicht in Übermengen an Lager befinden, durch Media Solutions GmbH zurückgekauft werden. Aufgrund der Anfrage des Kunden entscheidet der Einkauf ob ein Rückkaufangebot an den Kunden ergeht. Der Einkauf ist hinsichtlich der Rückkaufkonditionen, insbesondere hinsichtlich der Werteinschätzung der Produkte, frei. Diese Rückkäufe können nur gemacht werden, wenn der Vertrag zwischen dem Hersteller und Media Solutions GmbH (Schweiz) noch gültig ist und dem Kunden eine Wiedereinlagerungsgebühr belastet wird. Speziell für Kunden bestellte Produkte (Produkte mit Klassierung C) können weder storniert noch retourniert werden. Dies ist jeweils auf der Rechnung bei jedem betreffenden Produkt vermerkt.
8. Kreditlimite
Media Solutions GmbH legt, basierend auf dem Umsatz, die Kreditlimite fest. Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich Media Solutions GmbH vor, jederzeit die Kreditlimite zu senken bzw. vom Kunden sofortige Zahlung oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.
Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse, aber auch im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung, sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdende finanzielle Probleme umgehend Media Solutions GmbH bekannt zu geben.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inkl. allfälliger Verzugszinse und weiterer Kosten im Eigentum von Media Solutions GmbH. Bis dahin hat der Kunde die von Media Solutions GmbH gelieferten Produkte sorgfältig zu verwahren. Die Produkte dürfen bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung weder veräussert noch verpfändet noch sonst wie Dritten zur Verfügung gestellt werden. Media Solutions GmbH ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZBG im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz/Sitz des Kunden auf Kosten des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, Media Solutions GmbH auf erste Aufforderung sein schriftliches Einverständnis in allen wesentlichen Punkten zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes zu erteilen (Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes betreffend der Eintragung der Eigentumsvorbehalte). Der Kunde ist ferner verpflichtet, Media Solutions GmbH von jeder Änderung seines Wohnsitzes/Sitzes vorgängig in Kenntnis zu setzen.
10. Rücksendung von Produkten
Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von Media Solutions GmbH und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie einer RMA-Nummer zu erfolgen.
Media Solutions GmbH behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.
Bei Warenrücksendungen, die nicht durch das Verschulden von Media Solutions GmbH veranlasst werden, wird dem Kunden einer in der Zwischenzeit erfolgten Preissenkung der Warenwert basierend auf dem tieferen Preis gutgeschrieben. Media Solutions GmbH behält sich ausserdem vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
11. Garantie und Gewährleistungen
11.1 Allgemein
Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Media Solutions GmbH.
Die Gewährleistung von Media Solutions GmbH für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber Media Solutions GmbH und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von Media Solutions GmbH besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
11.2 Ausschlüsse
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben
Des Weitern anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung Media Solutions GmbH schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a) unzulängliche Wartung;
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
e) natürliche Abnutzung;
f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;
g) Modifikationen oder Reparaturversuche;
h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von Media Solutions GmbH noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Reparaturleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von Media Solutions GmbH bzw. vom jeweiligen Hersteller / Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.
11.3 Garantieleistungen
Falls ein Gewährleistungsanspruch vorliegt, besteht dieser nach Wahl von Media Solutions GmbH in der Regel in der Nachbesserung oder im Ersatz des mangelhaften Produktes gemäss Garantiebestimmungen des Herstellers oder Lieferanten. Daneben umfassen die Garantieleistungen die Transportkosten von Media Solutions GmbH zum Kunden. Die Transportkosten vom Kunden zu Media Solutions GmbH gehen indessen zulasten des Kunden. Ein Anspruch des Kunden auf ein Ersatzprodukt während der Dauer der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung besteht nicht. Kann während der Garantiedauer eine Komponente nicht repariert oder durch die gleiche Komponente ersetzt werden, wird der Artikel durch eine Gutschrift in der Höhe des aktuellen Tagespreises erstellt. Ob eine Gutschrift oder ein Austausch erfolgt, wird durch Media Solutions GmbH bzw. den Hersteller oder Lieferanten entschieden.
11.4 Garantiedauer
Die Garantiedauer wird jeweils vom Hersteller vorgegeben.
11.5 Transportschäden
Im Falle eines Transportschadens muss dieser auf dem Lieferschein sofort vermerkt und der Lieferschein unterschrieben werden, da anderenfalls ein Gewährleistungsanspruch des Kunden nicht besteht. Falls der Kunde festgestellt hat, dass die Ware beschädigt ist, kann er deren Annahme verweigern. Jede Beschädigung muss durch den Kunden sofort sowohl dem Chauffeur als auch der Media Solutions GmbH mitgeteilt werden.
12. Haftung
12.1 Allgemein
Media Solutions GmbH haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von Media Solutions GmbH oder den von Media Solutions GmbH beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
12.2. Ausschluss
Jede weitergehende Haftung von Media Solutions GmbH, deren Hilfspersonen und der von Media Solutions GmbH beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
12.3. Haftungsansprüche
Media Solutions GmbH verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.
12.4 Gewerbliche Schutzrechte
Soweit nichts anders vereinbart, übernimmt Media Solutions GmbH keine Haftung dafür, dass die von ihr gelieferten Produkte nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter (Patent-, Urheber oder andere Schutzrechte) verletzen. Der Kunde ist verpflichtet, Media Solutions GmbH unverzüglich und schriftlich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen geltend gemacht werden. Sind die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden erstellt worden, so hat der Kunde Media Solutions GmbH von allen Forderungen freizuhalten, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte Dritter gegenüber Media Solutions GmbH erhoben werden. Allfällige Prozesskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) sind durch den Kunden angemessen zu bevorschussen.
13. Patente und andere Schutzrechte
Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte, so wird der Kunde Media Solutions GmbH schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Media Solutions GmbH wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet Media Solutions GmbH gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.
14. Wiederausfuhr
Die von Media Solutions GmbH vertriebenen Produkte unterliegen den US- und den schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
15. Software
15.1 Allgemein
Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend der von Media Solutions GmbH gelieferten Softwareprodukte, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers, welche insbesondere im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.
Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
15.2 Lizenzrechte
Mit der Lieferung und Bezahlung von Software-Programmen wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht. Die Programme bleiben Eigentum des Herstellers. Die Nutzung der Software-Programme unterliegt dem jeweiligen Lizenzrecht der Hersteller und kann unabhängig vor dem Kauf der Software bei Media Solutions GmbH oder beim Hersteller angefordert werden. Media Solutions GmbH ist nicht berechtigt, über irgendwelche Lizenzrechte anderer Hersteller zu entscheiden oder zu verfügen. Für Falschlizenzierungen von Endverbrauchern durch den Kunden übernimmt Media Solutions GmbH keine Haftung und kann nicht für Folgeschäden belangt werden. Der Kunde anerkennt die bestehenden Urheberrechte an Datenträgern, Programmhandbüchern etc. gemäss schweizerischem Urheberrechtsgesetz.
15.3 Preise
Die Preise von jährlich verlängernden Lizenzen sind jeweils für die aktuelle Neulösung bzw. Verlängerung gültig und die Media Solutions GmbH hält sich vor, die Preise bei der Verlängerung aufgrund von starken Währungsschwankungen oder Preisanpassungen der Hersteller zu korrigieren. Der Kunde hat kein Anrecht auf fixierte Preise bei sich verlängernden Lizenzen.
16. Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen mit Media Solutions GmbH erlangten Daten und Informationen, welche zum Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis von Media Solutions GmbH gehören, wie Preislisten, Rabatte, Kundenlisten, usw. vertraulich und geheim zu halten. Die Weitergabe solcher Daten und Informationen an Dritte darf nur im ausdrücklichen Einverständnis von Media Solutions GmbH erfolgen. Diese Geheimhaltungspflicht des Kunden besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Media Solutions GmbH uneingeschränkt und unbefristet fort.
Der Kunde darf Daten, welche er durch den Gebrauch des Online-Shops erfahren hat, an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Media Solutions GmbH weitergeben und nur, wenn er die von Media Solutions GmbH festgelegten Nutzungsvorschriften einhält.
17. Datenschutz
17.1 Allgemein
Media Solutions GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erlangten Kundendaten wie Namen und Adressen, Art und Menge der gekaufte Produkte, Umsatz, usw., gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und an Dritte weiterzugeben. Bietet der Hersteller für Projektgeschäfte spezielle Projektpreise an, muss der Kunde Media Solutions GmbH innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung eine Kopie des Abliefernachweises der Produkte sowie der Rechnung an den Endverbraucher zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Richtlinien im Projektgeschäft zu beachten. Dies gilt auch für die Aufbewahrungspflicht der zum Projektgeschäft gehörenden Unterlagen nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Falls der Kunde gegen unsere oder die Richtlinien des Herstellers verstösst, hat Media Solutions GmbH das Recht, die zu Unrecht vom Käufer vereinnahmten Beträge zurück zu belasten und den Kunden von zukünftigen speziellen Projektpreisen auszuschliessen.
17.2 Herstellerreporting
Der Kunde anerkennt, dass Media Solutions GmbH im Rahmen des periodischen sog. Herstellerreportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/Lieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.
Mit seiner Bestellung erteilt der Kunde Media Solutions GmbH sein Einverständnis, dass Media Solutions GmbH zur Weitergabe von Informationen über die Zahlungsabwicklung zur Prüfung des Zahlungsverhaltens und der Kreditwürdigkeit an Kredit-, Handels- und Wirtschaftsauskunfteien berechtigt ist.
19. Übertragung
Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Media Solutions GmbH übertragen werden.
20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Olten (SO). Der Besteller erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Die Einzelverträge und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.